Auslandsimmobilien – Bewertung nach deutschen Verfahren
Wir ermitteln den Verkehrswert von Auslandsimmobilien nach ImmoWertV und BelWertV. Unsere Gutachten sind gerichtsfest und für das Finanzamt verwendbar – ideal für Erbschaften, Zugewinnausgleich und Steuerfälle.
Martin Hirsch MRICS
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Palmenallee am Meer mit Promenade, Gebäuden und Spielplatz unter blauem Himmel.
Mehrere bunte Wimpelketten mit verschiedenen Länderflaggen hängen in einer schmalen Gasse.
Für wen ist die Auslandsbewertung besonders relevant?
Unsere Bewertungen richten sich primär an Erben mit Auslandsimmobilien sowie an Rechtsanwälte und Steuerberater, die Mandanten in Erb-, Familien- und Steuerangelegenheiten betreuen. Typische Anlässe:
👨‍👩‍👧‍👦 Erben & Erbengemeinschaften
Bei Nachlässen mit Immobilien im Ausland liefern wir gerichtsfeste Verkehrswerte zur gerechten Aufteilung und für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
⚖️ Rechtsanwälte & Steuerberater
Als fundierte Grundlage für Gerichtsverfahren, steuerliche Bewertungen oder Vermögensauseinandersetzungen. Die Gutachten sind nach ImmoWertV/BelWertV erstellt und in Deutschland anerkannt.
🏦 Banken & Finanzinstitute
Bei der Besicherung internationaler Immobilienwerte oder Überprüfung bestehender Auslandsbewertungen – neutral, transparent und nachvollziehbar.
🌍 Private Eigentümer & Investoren
Wenn Sie den realistischen Marktwert einer Auslandsimmobilie kennen möchten – etwa vor Verkauf, Kauf oder Vermögensplanung.
🧾 Steuerliche oder gerichtliche Zwecke
Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen von Finanzämtern, Nachlassgerichten und Zivilgerichten – inklusive vollständiger Dokumentation und deutscher Sprache.
🧳 Auslandsdeutsche & Rückkehrer
Für Eigentümer, die Immobilien im Ausland verkaufen, behalten oder nach Deutschland übertragen möchten. Wir bewerten länderübergreifend und begleiten bei steuerlicher Bewertung & Vermögensnachweis.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Gerichtsfest
Methodensichere Ableitung mit vollständiger Dokumentation für Gerichte & Finanzämter.
Steuerlich nutzbar
Verwertbar für Erbschaft‑/Schenkungsteuer – eng abgestimmt mit den Fallanforderungen.
International & deutsch
Lokale Markt‑/Rechtslage einbezogen, Gutachten und Begründung in deutscher Sprache.
Schnell startklar
Checklisten & klare Unterlagenanforderungen sorgen für zügige Bearbeitung.
Transparent
Vorabrahmen zu Aufwand, Dauer und Kosten – keine Überraschungen.
Prüfberichte
Plausibilisierung internationaler Gutachten nach deutschen Maßstäben.
Graue Umrisskarte Europas mit Ländergrenzen auf weißem Hintergrund.
🌍 Land / Region
Spanien (Mallorca, Festland)
Italien (Gardasee, Toskana)
Österreich (Tirol, Salzburg)
Kroatien (Küste/Inseln)
Frankreich, Portugal, Griechenland, u. a.
🏡 Typische Objekte
Ferienhäuser, ETW, Villen
Rustici, Stadtwohnungen
Chalets, ETW
Ferienhäuser
Ferienimmobilien
💬 Hinweise
Marktdaten & touristische Lagen, ggf. Besichtigung durch Partner
Historische Bausubstanz, Bauaktenlage prüfen
Zweitwohnsitz-Themen, Mietrecht
Grundbuch / Kataster, Bau- / Nutzungsrecht
Sprach- & Übersetzungsbedarf einkalkulieren
Häufig gestellte Fragen
Sie überlegen, ein Gutachten in Auftrag zu geben, und haben noch offene Fragen? Hier finden Sie kompakte Informationen zu Abläufen, benötigten Unterlagen, Kosten und Bearbeitungszeiten. Für alles Weitere stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
Werden die Gutachten in Deutschland anerkannt?
Ja. Wir bewerten nach ImmoWertV/BelWertV und liefern eine gerichtsfeste Dokumentation. Für steuerliche Zwecke stimmen wir die Details mit Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater ab.
Ist eine Ortsbesichtigung zwingend?
Nicht immer. Je nach Objekt/Land kann eine Besichtigung via geprüften Partner sinnvoll sein. Wir entscheiden das transparent nach Verwendungszweck und Datenlage.
In welcher Sprache ist das Gutachten?
Deutsch. Fremdsprachige Belege binden wir bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung ein.
Können Sie ausländische Gutachten prüfen?
Ja. Wir erstellen eine Plausibilisierung/Stellungnahme auf Basis deutscher Verfahren und benennen Abweichungen klar.