Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger haften wir für die von uns getätigten Ergebnisse und sind u.a. darauf vereidigt unabhängig zu agieren. Dafür sind in jedem Einzelfall umfangreiche Prüfungen und Marktrecherchen notwendig die in einem Kurzgutachten nicht abgebildet werden können. Daher erstelle ich ausschließlich Vollgutachten i.S. des § 194 BauGB. Der Verkehrswert steht immer am Ende eines Prozesses, dem zahlreiche Eingangsdaten zugrunde liegen. Diese müssen erhoben, recherchiert und interpretiert werden. Eine Aussage über den Verkehrswert vor Beendigung dieser Tätigkeiten ist unseriös und wird von mir deshalb grundsätzlich nicht getätigt.
Ausschließlich für Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen bietet unser Büro eine überschlägige Wertschätzung an, welche durch zertifizierte Immobiliengutachter erstellt wird. Die überschlägige Wertschätzung ist jedoch nicht gerichtsfest und auch nicht zur Vorlage bei Behörden geeignet, da keine Recherchen bzgl. rechtlicher Gegebenheiten erfolgen.